die dynamische pension besteht aus einem sockelbetrag und einem umlagebetrag.
der sockelbetrag ist staatlich finanziert und wird floatend mit der lebenserwartung in gleicher höhe, jedoch inflationsgesichert an alle pensionisten ab einem gewissen alter ausbezahlt. das diesbezügliche antrittsalter steigt mit der lebenserwartung anteilsmäßig mit. der staatliche aufwand ist daher abgesehen von der inflationssicherung begrenzt.
der umlagebetrag wird über die einbezahlten pensionsversicherungsbeiträge finanziert. die pensionshöhe errechnet sich aus den einbezahlten pensionsbeiträgen dividiert durch die jahre der lebenserwartung. daraus ergibt sich ein persönlicher messbetrag. aus der summe der geleisteten beiträge dividiert durch die summe der messbeträge ergibt sich ein hebesatz. der individuelle messbetrag multipliziert mit dem hebesatz ergibt die persönliche pensionshöhe aus der position umlagebetrag.
zusätzlich besteht die möglichkeit, eine privatpension, eine firmenpension, eine vorsorgekasse-pension oder dergleichen zu beziehen.
durch zusätzlichen erwerb kann der individuelle messbetrag weiter erhöht werden.
bezieht jemand ab 58 jahre die umlagepension und wäre ab 62 jahre sockelbetrags-bezugs-berechtigt, besteht die möglichkeit auf glättung des pensionsanspruchs ab 58 jahre. diese glättung wird jedoch außerhalb der pensionskasse kreditfinanziert.
der sockelbetrag ist inflationsgesichert. der umlagebetrag wird in der regel zwischen 0 % und der inflation floaten.
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